SachsenVerbraucherschutzSN-VER-64-2026

Der Jäger verzehrt mit seiner Familie (Ehefrau und 2 Kinder) das erlegte Wild selbst. Ist dies Inverkehrbringen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
  • C)Nur wenn das gesamte Stück verzehrt wird

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