SachsenJagdkundeSN-JAG-49-2026

Der Luderschacht:

Kurze Antwort

Richtig ist: Darf nicht in Trinkwasserschutzgebieten angelegt werden.

  • A)Dient ausschließlich dem Entsorgen von nicht verwertbarem Schalenwild
  • B)Darf nicht in Trinkwasserschutzgebieten angelegt werden
  • C)Muss ganzjährig beschickt werden

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