SachsenRechtSN-REC-285-2026

Die Ausübung der Jagd in Naturschutzgebieten wird durch die untere Naturschutzbehörde im Einvernehmen mit der Jagdbehörde geregelt. Wo finden Sie hierzu entsprechende Regelungen?

Kurze Antwort

Richtig ist: In den Schutzgebietsverordnungen.

  • A)Bejagungskonzept der Gemeinde
  • B)In den Schutzgebietsverordnungen
  • C)Regelungen der Jagd durch Verordnung des Landratsamtes

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