SachsenVerbraucherschutzSN-VER-246-2026

Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest beim Hausschwein erfolgt durch:

Kurze Antwort

Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest beim Hausschwein erfolgt durch Keulung der betroffenen Bestände.

  • A)Impfung der Bestände
  • B)Keulung der Bestände
  • C)Schlachtung und Verwertung erkrankter Tiere
Erklärung

Gegen ASP gibt es keine zugelassene Impfung; erkrankte oder verdächtige Hausschweine werden getötet und unschädlich beseitigt. Schlachtung und Verwertung erkrankter Tiere ist unzulässig, um die Seuchenausbreitung zu verhindern.

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