Kurze Antwort
Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest beim Hausschwein erfolgt durch Keulung der betroffenen Bestände.
Gegen ASP gibt es keine zugelassene Impfung; erkrankte oder verdächtige Hausschweine werden getötet und unschädlich beseitigt. Schlachtung und Verwertung erkrankter Tiere ist unzulässig, um die Seuchenausbreitung zu verhindern.
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