SachsenRechtSN-REC-1-2026

Die Gesamtfläche auf der einem Jagdpächter die Ausübung des Jagdrechts zusteht, ist auf eine bestimmte Größe beschränkt. Wie groß darf diese Fläche maximal sein?

Kurze Antwort

Richtig ist: 1000 ha.

  • A)75 ha
  • B)1000 ha
  • C)250 ha

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