SachsenVerbraucherschutzSN-VER-191-2026

Die Pflicht zur Trichinenbeschau besteht:

Kurze Antwort

Richtig ist: Für alles Schwarzwild.

  • A)Nicht für Frischlinge
  • B)Für alles Schwarzwild
  • C)Nur für Keiler und Bachen

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