Kurze Antwort
Die Zwingergröße richtet sich nach der Widerristhöhe des Hundes.
Die TierSchHuV legt Mindestbodenflächen gestaffelt nach Widerristhöhe fest (bis 50 cm: 6 m²; über 50–65 cm: 8 m²; über 65 cm: 10 m²). Rasse oder Haarkleid sind dabei nicht maßgeblich.
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