SachsenJagdkundeSN-JAG-374-2026

Die Tierschutz-Hundeverordnung schreibt für die artgerechte Haltung von Hunden Zwingergrößen vor. Nach welchem Kriterium richtet sich die Wahl der Zwingergröße?

Kurze Antwort

Die Zwingergröße richtet sich nach der Widerristhöhe des Hundes.

  • A)Hunderasse
  • B)Haarkleid
  • C)Widerristhöhe
Erklärung

Die TierSchHuV legt Mindestbodenflächen gestaffelt nach Widerristhöhe fest (bis 50 cm: 6 m²; über 50–65 cm: 8 m²; über 65 cm: 10 m²). Rasse oder Haarkleid sind dabei nicht maßgeblich.

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