SachsenRechtSN-REC-223-2026

Dürfen im April/Mai Altfüchse erlegt werden?

Kurze Antwort

Altfüchse dürfen im April/Mai erlegt werden, wenn zuvor sämtliche Welpen erlegt wurden.

  • A)Nein
  • B)Ja, sie besitzen im Freistaat Sachsen keine Jagdzeit
  • C)Ja, wenn die Welpen komplett erlegt sind
Erklärung

Solange Welpen auf ihre Elterntiere angewiesen sind, gilt der Elterntierschutz. Sind alle Welpen erlegt, entfällt dieser Schutz für das zur Aufzucht notwendige Elterntier.

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