SachsenJagdkundeSN-JAG-141-2026

Dürfen in Sachsen an Sonn- und Feiertagen Gesellschaftsjagden durchgeführt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, sofern die öffentliche Ordnung nicht gestört wird.

  • A)Nein, das Sächsische Jagdgesetz verbietet dies ausdrücklich
  • B)Ja, sofern die öffentliche Ordnung nicht gestört wird
  • C)An gesetzlichen Feiertagen ist die Durchführung von Gesellschaftsjagden im gesamten Bundesgebiet untersagt

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