SachsenWaffenkundeSN-WAF-44-2026

Dürfen Jahresjagdscheininhaber Leuchtspurpatronen erwerben?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, es handelt sich um verbotene Munition.

  • A)Nein, es handelt sich um verbotene Munition
  • B)Ja, da es keine echte Munition ist
  • C)Ja, jedoch nur für in die grüne WBK eingetragenen Waffen. Diese Munition ist gesonders zu lagern

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