SachsenRechtSN-REC-3-2026

Dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen vom Jagdausübungsberechtigten betreten werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, im Rahmen der Jagdausübung.

  • A)Nein
  • B)Ja, im Rahmen der Jagdausübung
  • C)Ja, zeitlich befristet, nach Zustimmung der Jagdgenossenschaft

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