Kurze Antwort
Nein, eine geladene Schreckschusspistole darf auf dem Weg ins Revier nicht geführt werden.
Der Jagdschein ersetzt keinen Waffenschein für das zugriffsbereite Führen außerhalb der befugten Jagdausübung. Auf dem Weg ins Revier ist nur der Transport nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit zulässig.
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