SachsenWaffenkundeSN-WAF-45-2026

Dürfen Sie auf Grund des Besitzes eines gültigen Jahresjagdscheines, zum Zweck der Hundeausbildung, eine geladene Schreckschusspistole auf dem Weg ins Revier bei sich führen?

Kurze Antwort

Nein, eine geladene Schreckschusspistole darf auf dem Weg ins Revier nicht geführt werden.

  • A)Ja
  • B)Nein
  • C)Nein, nur Schreckschussrevolver
Erklärung

Der Jagdschein ersetzt keinen Waffenschein für das zugriffsbereite Führen außerhalb der befugten Jagdausübung. Auf dem Weg ins Revier ist nur der Transport nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit zulässig.

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