SachsenWaffenkundeSN-WAF-45-2026

Dürfen Sie auf Grund des Besitzes eines gültigen Jahresjagdscheines, zum Zweck der Hundeausbildung, eine geladene Schreckschusspistole auf dem Weg ins Revier bei sich führen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
  • C)Nein, nur Schreckschussrevolver

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