SachsenWaffenkundeSN-WAF-107-2026

Dürfen Sie bei einer Gesellschaftsjagd auf Schalenwild in das Treiben schießen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nur wenn der Jagdleiter dies ausdrücklich gestattet und hierdurch keine Gefährdung entsteht.

  • A)Das ist generell verboten.
  • B)Nur wenn der Jagdleiter dies ausdrücklich gestattet und hierdurch keine Gefährdung entsteht.
  • C)Ja, aber nur bis zu einer Entfernung von 100 m.

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