SachsenWaffenkundeSN-WAF-267-2026

Dürfen Sie einem anderen Jäger Ihre Kurzwaffe zur Abgabe eines Fangschusses überlassen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, wenn dieser eine Waffenbesitzkarte und einen gültigen Jahresjagdschein besitzt.

  • A)Nein
  • B)Ja, wenn dieser eine Waffenbesitzkarte und einen gültigen Jahresjagdschein besitzt.
  • C)Ja, wenn er einen Jahresjagdschein besitzt.

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