SachsenRechtSN-REC-67-2026

Dürfen Sie in Ihrem Jagdbezirk im Scheinwerferlicht eine Hauskatze schießen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, wenn sie in einer Entfernung von mehr als 300 m vom nächsten Wohngebäude angetroffen wird oder in einer Falle gefangen ist.

  • A)Ja, wenn sie sich 150 m vom nächsten Haus befindet
  • B)Nein, das ist gemäß Bundesjagdgesetz nicht zulässig
  • C)Ja, wenn sie in einer Entfernung von mehr als 300 m vom nächsten Wohngebäude angetroffen wird oder in einer Falle gefangen ist

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Sachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten