SachsenWaffenkundeSN-WAF-83-2026

Dürfen Sie, wenn Sie in den Urlaub fahren, Ihre Jagdgewehre bei einem befreundeten Jäger, in dessen Waffenschrank einstellen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, wenn dieser einen gültigen Jahresjagdschein oder eine Waffenbesitzkarte besitzt.

  • A)Ja, wenn dieser einen gültigen Jahresjagdschein oder eine Waffenbesitzkarte besitzt.
  • B)Nein
  • C)Ja, aber nur wenn dieser einen Waffenschrank der Sicherheitsstufe 0 (N) hat.

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