SachsenVerbraucherschutzSN-VER-243-2026

Dürfen Trophäen von tollwutverdächtigem Wild abgeschlagen werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja, ohne Beschränkung
  • B)Nein
  • C)Ja, nach Genehmigung durch die untere Jagdbehörde

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