SachsenRechtSN-REC-272-2026

Ein Alleinpächter stirbt in der laufenden Jagdpachtperiode. Wie ist die weitere Regelung zum Jagdpachtvertrag?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Jagdpachtvertrag erlischt, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht.

  • A)Der Jagdpachtvertrag behält seine Gültigkeit. Der Gemeindevorstand regelt die Jagdausübung
  • B)Der Jagdpachtvertrag erlischt, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht
  • C)Der Erbe tritt grundsätzlich in den Jagdpachtvertrag ein

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