Kurze Antwort
Stirbt der Alleinpächter, erlischt der Jagdpachtvertrag zum Ende des laufenden Jagdjahres, sofern keine abweichende vertragliche Regelung getroffen wurde.
Ohne besondere Vereinbarung fällt die Pacht bei Tod des Pächters nicht automatisch an Erben; der Vertrag endet regulär. Landesrecht kann Fristen und Benennung jagdpachtfähiger Personen vorsehen; Regelungen können je nach Bundesland variieren.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.