SachsenRechtSN-REC-208-2026

Ein Eigenjagdbezirk von 100 ha wird durch einen Bachlauf in zwei gleich große Teile getrennt. Verliert er damit seine Eigenschaft als Eigenjagdbezirk?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, durch den Bachlauf wird der Eigenjagdbezirk nicht getrennt.

  • A)Ja, beide Teile gehen kraft Gesetzes in die zuständige Jagdgenossenschaft über.
  • B)Nein, durch den Bachlauf wird der Eigenjagdbezirk nicht getrennt.
  • C)Ja, es gibt keine Brücke, die verbindet.

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