SachsenRechtSN-REC-160-2026

Ein Jäger erlegt am 01. Mai 0:30 Uhr einen Rehbock. Ist dies statthaft?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, Verstoß gegen das Nachtjagdverbot.

  • A)Ja, Rehböcke gehen am 1 Mai auf
  • B)Nein, Verstoß gegen das Nachtjagdverbot
  • C)Ja, er hat den Rehbock vorher mit einem Handscheinwerfer sicher angesprochen

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