SachsenRechtSN-REC-192-2026

Ein Jäger erlöst seinen schwerkranken, leidenden Jagdhund durch einen Schrotschuss. Darf er dies?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, der Hund ist nach Betäubung durch einen Tierarzt einzuschläfern.

  • A)Ja, er ist dazu verpflichtet, um das Tier von seinen Leiden zu erlösen
  • B)Ja, wenn er dazu eine waffenrechtliche Genehmigung und die Zustimmung der Jagdbehörde nachweist Eine Nottötung ist befugte Jagdausübung
  • C)Nein, der Hund ist nach Betäubung durch einen Tierarzt einzuschläfern

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