SachsenJagdkundeSN-JAG-513-2026

Ein Jäger hat im Januar eine hochbeschlagene Bache auf der Einzeljagd erlegt.

Kurze Antwort

Nach der zugrunde gelegten Prüfungsfrage ist die Erlegung einer hochbeschlagenen Bache im Januar zulässig.

  • A)Diese Handlung ist legitim.
  • B)Diese Handlung verstößt gegen § 4 Abs. 1 S. 2 Tierschutzgesetz und ist eine Ordnungswidrigkeit.
  • C)Diese Handlung verstößt gegen § 22 Abs. 4 S. 1 Bundesjagdgesetz ("Jagd- und Schonzeiten") und ist eine Straftat.
Erklärung

Die Hochträchtigkeit allein begründet hier weder einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz noch ein Schonzeitvergehen. Jagdrechtliche Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

Jägerprüfung Sachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten