Kurze Antwort
Für das Zerwirken, Verpacken und Verkaufen von Wildbret benötigt der Jäger eine Registrierung als Lebensmittelunternehmer bei der zuständigen Behörde.
Durch das Zerwirken verlässt der Jäger die Primärproduktion. Für die Abgabe von Wildfleisch an Dritte muss er als Lebensmittelunternehmer registriert sein und über geeignete Räumlichkeiten verfügen.
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