SachsenVerbraucherschutzSN-VER-173-2026

Ein Jäger zerwirkt in der Wildkammer Wildbret. Er verpackt und verkauft es. Für diese Tätigkeit benötigt er eine:

Kurze Antwort

Für das Zerwirken, Verpacken und Verkaufen von Wildbret benötigt der Jäger eine Registrierung als Lebensmittelunternehmer bei der zuständigen Behörde.

  • A)Zulassung
  • B)Registrierung
  • C)Eintragung ins Handelsregister
Erklärung

Durch das Zerwirken verlässt der Jäger die Primärproduktion. Für die Abgabe von Wildfleisch an Dritte muss er als Lebensmittelunternehmer registriert sein und über geeignete Räumlichkeiten verfügen.

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