SachsenRechtSN-REC-4-2026

Ein Jagdausübungsberechtigter findet in seinem Jagdbezirk einen verendeten Uhu. Darf er sich dieses Tier zum Präparieren aneignen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Nein
  • B)Ja, mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde
  • C)Ja, da ihm das Aneignungsrecht für Nachtgreife auch zusteht

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