SachsenRechtSN-REC-155-2026

Ein Jagdgast beschießt in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk einen Rehbock, welcher in ein angrenzendes Roggenfeld flüchtet und verendet. Um den Rehbock zu bergen benutzt der Jagdgast seinen Geländewagen, womit er erheblichen Jagdschaden verursacht hat. Wer ist dem Flächenbewirtschafter gegenüber verpflichtet diesen Jagdschaden zu ersetzen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Jagdausübungsberechtigte (Jagd-Pächter), weil er in einem Vertragsverhältnis mit dem Flächenbewirtschafter steht.

  • A)Niemand, denn der Schaden ist nicht ersatzpflichtig.
  • B)Der Jagdgast
  • C)Der Jagdausübungsberechtigte (Jagd-Pächter), weil er in einem Vertragsverhältnis mit dem Flächenbewirtschafter steht.

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