SachsenVerbraucherschutzSN-VER-223-2026

Ein Jagdgast hat drei Frischlinge erlegt. Der Revierinhaber möchte einen Frischling für sich behalten, den zweiten dem Erleger schenken und den dritten einem Gastwirt verkaufen. Welche Frischlinge unterliegen der Trichinenschau?

Kurze Antwort

Richtig ist: Alle drei Frischlinge.

  • A)Nur der an den Gastwirt zu verkaufende Frischling
  • B)Alle drei Frischlinge
  • C)Keiner der Frischlinge, da eine Trichinenuntersuchung erst ab dem Überläuferalter gesetzlich vorgeschrieben ist

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