SachsenRechtSN-REC-121-2026

Ein Jagdpächter übt die Jagd einen Tag nach Anzeige des Jagdpachtvertrages aus. Wie ist dieses Verhalten rechtlich zu werten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Der Jagdpächter handelt ordnungswidrig.

  • A)Der Jagdpächter verwirklicht den Straftatbestand der Jagdwilderei.
  • B)Der Jagdpächter handelt ordnungswidrig.
  • C)Der Pächter handelt rechtmäßig. Er hat weder einen Straftatbestand verwirklicht noch ordnungswidrig gehandelt.

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