SachsenWaffenkundeSN-WAF-3-2026

Ein Jahresjagdscheininhaber verkauft eine Doppelflinte an eine Person mit gültigem Jahresjagdschein. Wozu ist der Verkäufer verpflichtet?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Veräußerungsanzeige innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Behörde vorzunehmen.

  • A)Die Veräußerungsanzeige innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Behörde vorzunehmen.
  • B)Durch den Veräußerer ist nichts zu veranlassen, da der Käufer die Jagdwaffe anmelden muss.
  • C)Der Veräußerer hat den Verkauf binnen einer Woche der oberen Waffenbehörde zu melden.

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