SachsenRechtSN-REC-153-2026

Ein sächsischer Eigenjagdbezirk von 500 ha Größe soll geteilt werden. Wie viele Eigenjagdbezirke sind möglich?

Kurze Antwort

Richtig ist: Sechs, da jeder Teil die Mindestgröße von 75 ha für einen Eigenjagdbezirk behalten muss.

  • A)Zwei, da jeder verbleibende Teil mindestens 250 ha umfassen muss
  • B)Drei, da jeder Teil mindestens 150 ha umfassen muss
  • C)Sechs, da jeder Teil die Mindestgröße von 75 ha für einen Eigenjagdbezirk behalten muss

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