SachsenVerbraucherschutzSN-VER-8-2026

Ein Stück Schwarzwild wird im Januar nachts beschossen und bei der Nachsuche am nächsten Morgen gefunden. Wie wird der Jagdausübungsberechtigte entscheiden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Das Stück wird aufgebrochen und in die Kühlung gebracht Ein amtlich bestätigter Tierarzt muss eine Fleischuntersuchung durchführen und entscheidet dann über das weitere Vorgehen.

  • A)Das Stück ist generell genussuntauglich
  • B)Das Stück wird aufgebrochen und in die Kühlung gebracht Ein amtlich bestätigter Tierarzt muss eine Fleischuntersuchung durchführen und entscheidet dann über das weitere Vorgehen
  • C)Das Stück wird umgehend aufgebrochen und in die Kühlzelle gebracht Nach negativer Trichinenuntersuchung wird das Wildbret 144 Stunden bei -18°C eingefroren und darf danach uneingeschränkt verwertet werden

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Sachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten