SachsenRechtSN-REC-238-2026

Ein Wilderer flieht unter Zurücklassung der Tatwaffe und Beute. Darf der Jäger zum Stellen des Wilderers die Schusswaffe anwenden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, das ist nicht verhältnismäßig.

  • A)Nein, das ist nicht verhältnismäßig
  • B)Ja, mit gezieltem Schuss in die Beine
  • C)Ja, durch Warnschüsse

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