SachsenRechtSN-REC-99-2026

Einem Jagdpächter wird wegen einer Straftat unanfechtbar der Jahresjagdschein entzogen. Erlischt der Jagdpachtvertrag?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, der Pachtvertrag erlischt kraft Gesetzes.

  • A)Ja, der Pachtvertrag erlischt kraft Gesetzes.
  • B)Nein, erst nach Ablauf der Dauer des Pachtvertrages.
  • C)Nein, der Jagdpächter kann einen anderen Jagdausübungsberechtigten als Pächter benennen.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Sachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten