SachsenRechtSN-REC-276-2026

Einige Dachse haben in einem Maisfeld erhebliche Schäden angerichtet.

Kurze Antwort

Richtig ist: Es liegt kein ersatzpflichtiger Wildschaden vor.

  • A)Diese müssen vom Jagdpächter ersetzt werden, wenn die Meldefrist eingehalten wurde.
  • B)Sie brauchen nicht ersetzt zu werden, da Mais zu den Sonderkulturen gehört.
  • C)Es liegt kein ersatzpflichtiger Wildschaden vor.

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