SachsenRechtSN-REC-77-2026

Für das Ausüben der Brackierjagd muss das Jagdgebiet eine Mindestgröße von:

Kurze Antwort

Richtig ist: 1.000 Hektar haben.

  • A)100 Hektar haben
  • B)500 Hektar haben
  • C)1.000 Hektar haben

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