SachsenWaffenkundeSN-WAF-187-2026

Für welchen Zeitraum dürfen Sie einem anderen Jahresjagdscheininhaber der selbst eine WBK besitzt ein Jagdgewehr ausborgen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Einen Monat.

  • A)Einen Monat
  • B)Vier Wochen
  • C)Zwei Wochen

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