SachsenJagdkundeSN-JAG-429-2026

Gehört Muffelwild jagdrechtlich zum heimischen Wild?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, denn es war beim In-Kraft-Treten des Bundesjagdgesetzes 1953 im Bundesgebiet heimisch.

  • A)Ja, denn es war beim In-Kraft-Treten des Bundesjagdgesetzes 1953 im Bundesgebiet heimisch.
  • B)Nein, es gehört auf die Mittelmeerinseln Korsika und Sardinien.
  • C)Muffelwild ist hier nur deshalb heimisch, weil es auf seinen Herkunftsinseln vom Aussterben bedroht ist.

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