SachsenRechtSN-REC-80-2026

Haben die Roten Listen Gesetzescharakter?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, sie informieren die Öffentlichkeit und die Behörden über den Gefährdungsgrad der einzelnen Tier- und Pflanzenarten.

  • A)Ja, sie bestimmen die Eingriffshöhe in den Wildbestand
  • B)Ja, sie sind nach BWildSchVO und BArtSchVO zu beachten
  • C)Nein, sie informieren die Öffentlichkeit und die Behörden über den Gefährdungsgrad der einzelnen Tier- und Pflanzenarten

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