SachsenRechtSN-REC-243-2026

Hat der Wechsel des Grundeigentümers im Eigenjagdbezirk Einfluss auf den bestehenden Jagdpachtvertrag?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, denn Kauf bricht nicht Pacht.

  • A)Nein, denn Kauf bricht nicht Pacht.
  • B)Ja, es muss ein neuer Jagdpachtvertrag abgeschlossen werden.
  • C)Nein, aber nur dann, wenn der Käufer der Grundfläche gleichzeitig Jagdpächter ist.

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