SachsenRechtSN-REC-81-2026

Ihnen wird eine verletzte Schleiereule gebracht, zuständig hierfür ist:

Kurze Antwort

Richtig ist: Die untere Naturschutzbehörde.

  • A)Das nächste staatliche Forstrevier
  • B)Die untere Jagdbehörde
  • C)Die untere Naturschutzbehörde

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