SachsenRechtSN-REC-139-2026

In einer eingezäunten Forstkultur ist die Jagdausübung:

Kurze Antwort

Richtig ist: Zulässig.

  • A)Zulässig
  • B)Nur mit Genehmigung der oberen Forstbehörde zulässig
  • C)Nur mit Genehmigung der oberen Jagdbehörde zulässig

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