SachsenRechtSN-REC-50-2026

In Naturschutzgebieten ist der Fallenfang:

Kurze Antwort

Richtig ist: Dem Schutzzweck untergeordnet.

  • A)Generell verboten
  • B)Dem Schutzzweck untergeordnet
  • C)Grundsätzlich erlaubt (außer Tellereisen)

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