SachsenRechtSN-REC-73-2026

In regelmäßigen Abständen wird ein befriedeter Bezirk im Freistaat Sachsen von Schwarzwild heimgesucht. Der Grundeigentümer besitzt einen gültigen Jahresjagdschein: Darf er Schwarzwild, auf seinem befriedeten Grundstück mit der Jagdwaffe erlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, sobald die Jagdbehörde eine Ausnahmegenehmigung zur beschränkten Jagdausübung erteilt hat.

  • A)Nein, in einem befriedeten Bezirk darf niemals mit einer Jagdwaffe Wild erlegt werden.
  • B)Ja, nur wenn er den umliegenden Jagdbezirk gepachtet hat.
  • C)Ja, sobald die Jagdbehörde eine Ausnahmegenehmigung zur beschränkten Jagdausübung erteilt hat.

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