SachsenJagdkundeSN-JAG-152-2026

In Sachsen ist die Kirrung von Schalenwild gestattet. Welche Futtermittel dürfen verwendet werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Getreide, Baumfrüchte, Obsttrester und Körnermais bis 3 kg.

  • A)Aufbruch von gesundem Schalenwild bis 3 kg
  • B)Backwaren, Mais, Getreide, Silage und Kastanien bis 5 kg
  • C)Getreide, Baumfrüchte, Obsttrester und Körnermais bis 3 kg

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