SachsenRechtSN-REC-112-2026

In welche Gruppen unterteilt das Bundesjagdgesetz die jagdbaren Tierarten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Haarwild und Federwild mit Zuordnung zum Schalenwild sowie zum Hoch- und Niederwild.

  • A)Cerviden, Boviden und Vögel
  • B)Schalenwild, Raubwild, Raubzeug und Wasserwild
  • C)Haarwild und Federwild mit Zuordnung zum Schalenwild sowie zum Hoch- und Niederwild

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