SachsenJagdkundeSN-JAG-671-2026

In welchen Zeitabständen sind Fanggeräte mindestens zu kontrollieren?

Kurze Antwort

Das lässt sich ohne Angabe des Bundeslandes nicht verlässlich beantworten.

  • A)Täglich 2 x morgens und abends
  • B)Täglich 1 x morgens
  • C)Aller 2 Tage abends
Erklärung

Die Vorschriften zur Kontrolle von Fanggeräten können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Für Wippbrettfallen ist in den Prüfungsinhalten eine Mindestkontrolle von zweimal täglich genannt.

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