SachsenRechtSN-REC-156-2026

In welcher Form ist ein Jagdpachtvertrag abzuschließen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nur schriftlich.

  • A)Es gibt keine besondere Formerfordernis
  • B)Nur schriftlich
  • C)Nur schriftlich mit notarieller Beurkundung

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