SachsenRechtSN-REC-224-2026

In welcher Tierartengruppe werden ausschließlich Tiere aufgeführt, die nicht dem Jagdrecht unterliegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Saatkrähe, Dohle, Tannenhäher, Kormoran, Biber.

  • A)Waldschnepfe, Krickente, Knäckente, grünfüßiges Teichhuhn
  • B)Kormoran, Graureiher, Fischadler, Seeadler, Großtrappe
  • C)Saatkrähe, Dohle, Tannenhäher, Kormoran, Biber

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