SachsenVerbraucherschutzSN-VER-242-2026

Ist das Entfernen von Mägen und Gedärmen von erlegtem Großwild Pflicht?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs.

  • A)Ja, nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs.
  • B)Nein, die Entscheidung ist jedem Jagdausübungsberechtigten selbst überlassen.
  • C)Nur, wenn der Eigentümer, der das Jagdrecht innehat, dies verlangt.

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