SachsenWaffenkundeSN-WAF-207-2026

Ist das nichtgewerbsmäßige Wiederladen von Patronenhülsen erlaubnispflichtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, es bedarf einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.

  • A)Ja, es bedarf einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
  • B)Ja, es bedarf einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz
  • C)Nein, weil der Jäger bereits durch die Jägerprüfung dazu befähigt ist

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