SachsenRechtSN-REC-175-2026

Ist der Vorstand einer Jagdgenossenschaft berechtigt, über die Verpachtung der Jagd zu entscheiden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, Beschlüsse bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.

  • A)Nein, Beschlüsse bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.
  • B)Ja, der Vorstand ist dazu berechtigt.
  • C)Ja, wenn dies bei einer zurückliegenden Jagdgenossenschaftssitzung mit einfacher und mengenmäßiger Mehrheit der anwesenden Eigentümer beschlossen wurde.

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